 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
 |
|
 |
|
Pressemitteilung der ÖZÄK vom 27. 3. 2008
Positive Resultate des "Konsument"-Tests sprechen für die österreichische Zahnärzteschaft |
|

|
|
OTS0275 5 CI 0327 NEF0009 II Do
Beratung bei ZahnärztInnen ist nicht lückenhaft - BM Buchinger nicht zuständig
Utl.: Positive Resultate des "Konsument"-Tests sprechen für die
österreichische Zahnärzteschaft
Wien (OTS) - Mit Erstaunen und Befremden nimmt der Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer, Vizepräs. OMR Dr. Erwin Senoner, zur Kenntnis, dass sich ein in der Sache unzuständiger österreichischer Bundesminister anonymer Tests zur Aufdeckung von behaupteten Missständen bedient, anstatt dies, wie es den gesetzlichen Bestimmungen des Zahnärztegesetzes entspricht, den zuständigen Behörden zu überlassen.
Bisher haben sich lediglich einzelne Sensationsmedien einer
solchen Vorgangsweise bedient. Im Gegensatz zu den Behauptungen in der Presseaussendung von Bundesminister Buchinger ist die Information an die Österreichische Zahnärztekammer über die kolportierten Probleme nachweislich erst nach der Presseaussendung erfolgt.
Die Testergebnisse der Zeitschrift "Konsument" sind in keiner
Weise für den zahnärztlichen Berufsstand repräsentativ, weil von über 4.500 österreichischen Zahnärzten lediglich 15 (= 0,33 %) mit Ordinationen in Wien getestet und das Sample lediglich nach dem Zufallsprinzip zusammengestellt wurde.
Die Tests selbst haben größtenteils für die Zahnärzte höchst
erfreuliche Resultate gebracht. So erfolgte in allen getesteten
Ordinationen eine zeitlich intensive Beratung der PatientInnen zu
höchst moderaten Preisen bzw. kostenlos und eine umfangreiche
Aufklärung über die Art der Behandlungen, mögliche
Behandlungsalternativen und Risiken.
Offensichtlich waren diese positiven Resultate nicht wirklich
erwünscht, daher wurde bei der Aufmachung in den Mittelpunkt
gestellt, dass nicht immer schriftliche Heil- und Kostenpläne
erstellt wurden und das Formalerfordernis der Aushängung der
Autonomen Honorarrichtlinien und der Grenzwertverordnung nicht
erfüllt wurde.
Die Österreichische Zahnärztekammer ist über die positiven
Resultate des Tests erfreut und nimmt die marginalen
Unregelmäßigkeiten zum Anlass, ihre Kammermitglieder neuerlich auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang aufmerksam zu machen.
Gleichzeitig fordert die Österreichische Zahnärztekammer
Bundesminister Buchinger auf, sollte er sich tatsächlich für die
zahnärztlichen Patienten und Patientinnen einsetzen wollen, dafür zu sorgen, dass zahnärztliche Leistungen von den Krankenkassen in wesentlich höherem Umfang als bisher bezahlt werden, wie dies die PatientInnen entsprechend einer in Salzburg kürzlich durchgeführten Umfrage selbst wünschen.
Rückfragehinweis:
Österreichische Zahnärztekammer
Pressereferat
Tel.: 05 05 11 - 0
mailto: » office@zahnaerztekammer.at
» http://www.zahnaerztekammer.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - [url]WWW.OTS.AT [/url]***
OTS0275 2008-03-27/16:03
271603 Mär 08
» zurück zur Meldungsübersicht
|
 |
 |
 |
 |
|
|
| |
|
|
|
 |
|
 |
 |
|
|