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Um zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich berechtigt zu sein, ist es grundsätzlich notwendig, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen nachzuweisen UND sich in die Liste der zur Berufsausübung berechtigten Zahnärztinnen/Zahnärzte eintragen zu lassen.

Bestimmte Daten aus der Zahnärzteliste sind öffentlich zugänglich. Diese sind von der Österreichischen Zahnärztekammer verpflichtend im Rahmen einer Website zur Verfügung zu stellen. Welche Daten das sind, gibt das Zahnärztegesetz vor.

Es werden im Rahmen der Website daher insbesondere folgende Daten angezeigt:

  • Eintragungsnummer (Zahnärztenummer)
  • Vorname(n) und Zuname(n)
  • Akademische Grade
  • Eintragungsstatus

Der Datenbestand unterliegt der laufenden Bearbeitung.

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