
Obwohl die Infektionslage rund um das SARS-CoV2-Virus ständig in Bewegung ist, gelten die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Österreichischen Zahnärztekammer erstellten Handlungsempfehlungen weiter.
Dies deshalb, weil die Wissenschaft in der Zwischenzeit zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht hat, die belegen, dass die vollständige zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung unter Einhaltung dieser Handlungsempfehlungen unverändert in vollem Umfang möglich ist.
Die entsprechenden Unterlagen dazu finden Sie hier: