Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Aufgrund des von verschiedenen Seiten publizierten sowie in sozialen Netzwerken unscharf dargestellten Verhandlungsergebnisses des mit 1.6.2022 gültigen Kollektivvertrags für Angestellte in zahnärztlichen Ordinationen erlauben Sie uns an dieser Stelle, dieses sowie die Vorarbeiten seit 2020 hier klarzustellen. Im Anhang dazu finden Sie auch ein von der Österreichischen Zahnärztekammer in Auftrag gegebenes Gutachten, welches unsere Aussagen bekräftigt.
Auf Basis der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und der Gewerkschaftsvertretung vom 13.11.2020 mit den Verhandlungsführern MR Dr. Horejs und DDr. Hönlinger, wurden die Verhandlungen durch das seit 2021 amtierende Präsidium der ÖZÄK mit der Gewerkschaft neu aufgenommen. Dies unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen.
Dabei hat sich die im November 2020 erzielte Vereinbarung in wirtschaftlicher und strategischer Hinsicht als unvorteilhaft herausgestellt. Die Vereinbarung umfasste eine Erhöhung der Mindestgehälter um 6 % sowie die Bereitschaft zu einer IST-Lohnerhöhung im Umfang von plus 2 % oder die höhere Teuerungsrate zwischen 1. Juli 2021 und 1. Juli 2022. Dies hätte bei der derzeit zu berücksichtigenden Inflationsrate von 7,5 % eine Gesamterhöhung von zumindest 14 % ergeben. Aufgrund der von MR Dr. Horejs und DDr. Hönlinger in Aussicht gestellten Zustimmung zu einer IST-Lohnerhöhung hätte diese Vereinbarung auch jene Dienstverträge betroffen, welche bereits heute über Kollektiv liegen.
Details zur Vereinbarung finden Sie hier.
Mit dem nun erzielten Verhandlungsergebnis konnte eine IST-Lohnerhöhung abgewendet werden. Die Steigerung der Mindestgehälter beträgt 9 % und bei Berücksichtigung der Reduktion von 40 auf 38 Wochenstunden (bei vollem Gehaltsausgleich) ergibt sich eine wirtschaftliche Erhöhung um 14,7 %. Ein fast identes Ergebnis wäre aus der Vereinbarung von 2020 zu erwarten gewesen, allerdings ohne IST-Lohnerhöhung und einem damit eingegangenen Präjudiz für zukünftige Verhandlungen.
Zu berücksichtigen ist auch die kollektivvertraglich vereinbarte Möglichkeit aufgrund der Reduktion von 40 auf 38 Wochenstunden, Mehrstunden bis zu einem Ausmaß von 40 Wochenstunden durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 auszugleichen.
Betrachtet man die Inflationsrate seit Letzterhöhung der Kollektivvertragsgehälter im April 2019 sowie den kumulierten Honorarerhöhungsfaktor von 9,34 % seit 2019, ist dies mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis wirtschaftlich noch zu vertreten und in Hinsicht der Attraktivierung des Gesundheitsberufes der zahnärztlichen Assistenz ein unausweichlicher Schritt für die Zukunft.
Weitere Details des Verhandlungsergebnisses können Sie der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungskanzlei Intercura entnehmen.
Details zur gutachterlichen Stellungnahme finden Sie hier.