Auswirkungen des Lockdown im zahnärztlichen Bereich
Die ab 26. Dezember 2020 geltenden neuen Bestimmungen (2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung) enthalten eine Neuregelung für zahnärztliche Ordinationen, die über die bisher schon in Geltung stehenden hinaus geht:
Auch für Ordinationen gilt ab 26. Dezember 2020 die aus dem Handel bekannte 10m²-Regel. Pro Patient müssen daher 10m² gerechnet auf den gesamten für Patienten zugänglichen Ordinationsbereich zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus bleiben die bisher gültigen Empfehlungen des Gesundheitsministers und der Österreichischen Zahnärztekammer unverändert aufrecht!