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Medien
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Leaflet ist ein Service um interaktive Karten darzustellen, basierend auf Daten von OpenStreetMaps (OSM).
Hier finden Sie ein Antragsformular auf Anerkennung der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie. Bitte füllen Sie dieses aus und retournieren es inklusive aller Unterlagen an die Österreichische Zahnärztekammer (per E-Mail an office@zahnaerztekammer.at oder postalisch an Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien).
Dazu übermitteln Sie uns bitte eine Kopie der Verleihungsurkunde und einer Konformitätsbescheinigung (gemäß Art 35 der RL 205/36/EG). Beide Urkunden benötigen wir in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung. Die Konformitätserklärung wird Ihnen im Normalfall von der Behörde ausgestellt, die Ihnen die Verleihungsurkunde ausgestellt hat.
Wenn Ihnen die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ in einem anderen EU-Land/der Schweiz mittels Urkunde/Diplom verliehen wurde, wird dies in Österreich nur mehr bestätigt. In diesem Fall erhalten Sie keine zusätzliche Urkunde.
Eine Dienstzeitbestätigung, aus der hervorgeht, von wann bis wann (Datum) und in welchem Beschäftigungsausmaß (zB 100%, 40 Wochenstunden, Vollzeit,…) Sie angestellt waren. Bitte achten Sie darauf, dass sich auch das Wort „Kieferorthopädie“, „kieferorthopädisch“ oä auf dieser Dienstzeitbestätigung findet.
Wir überprüfen jeden Antrag individuell. Sollten noch Unterlagen fehlen oder Verbesserungen vorgenommen werden müssen, kommen wir per E-Mail oder telefonisch auf Sie zu. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Prüfung und einem Anmeldeformular. Sollte in Ihrem Fall keine Prüfung notwendig sein, lassen wir Ihnen die Urkunde, mit der wir Ihnen die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ anerkannt haben, an Ihre in der Zahnärzteliste hinterlegte Zustelladresse zukommen.
Die Bearbeitung der derzeit zahlreichen Anträge nimmt einige Zeit in Anspruch, da diese auf Grund der individuellen Ausbildungswege unserer Kammermitglieder nicht automationsunterstützt erfolgen kann. Die Bearbeitung kann daher einige Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass wir nur die Geburtsdaten der durch Sie kieferorthopädisch behandelten Patient:innen benötigen (keine Namen, keine Sozialversicherungsnummern). Halten Sie im Hintergrund eine zweite Liste mit Namen/Sozialversicherungsnummern bereit, damit Sie diese Geburtsdaten im Fall einer stichprobenartigen Überprüfung Ihren Patient:innen schneller zuordnen können. Bitte halten Sie sich an das Muster, das dem Antragsformular angehängt ist (50 Geburtsdaten pro Jahr, verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren).
Ja, eine stichprobenartige Überprüfung ist im Zweifelsfall vorgesehen. In einem solchen Fall werden von der Österreichischen Zahnärztekammer zufällig fünf Geburtsdaten aus der von Ihnen übermittelten Liste ausgesucht, zu der Sie dann formlos die Dokumentationen und Modelle übermitteln müssen.
Auf dem Anmeldeformular finden sich – unter Umständen auch neue – Prüfungstermine. Wir ersuchen Sie, dieses nochmals auszufüllen und an uns zu retournieren, damit wir wissen, zu welchem Termin Sie antreten wollen.
Die Prüfungskommission setzt sich aus einem Vertreter/einer Vertreterin der Österreichischen Zahnärztekammer, der/die den Vorsitz übernimmt, einem Vertreter/einer Vertreterin einer Medizinischen Universität und einem Vertreter/einer Vertreterin des VÖK zusammen. Die Personen, aus denen sich die Prüfungskommission zusammensetzt, finden Sie auf Ihrer Ladung zur Prüfung.
Nein. Die Österreichische Zahnärztekammer wertet in regelmäßigen Abständen aus, wie viele Kammermitglieder aus welchen Bundesländern eine Prüfung absolvieren müssen und koordiniert die Prüfungstermine und -orte dementsprechend.
Die postalische Ladung zur Prüfung erhalten Sie möglichst zwei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin. Wir bestätigen Ihnen aber zeitnahe nach Ihrer Anmeldung zu einem Prüfungstermin per E-Mail, dass wir Sie vorgemerkt haben. Sollte der Termin schon ausgebucht sein, teilen wir Ihnen auch das rechtzeitig mit, damit Sie sich für einen anderen verfügbaren Termin anmelden können.
Diese Information findet sich auf der Ladung, die wir Ihnen vor der Prüfung zukommen lassen. Elektronisch übermittelbare Unterlagen (Fallpräsentationen) sind bei der Österreichischen Zahnärztekammer einzubringen (office@zahnaerztekammer.at), physische Modelle bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer, die die Prüfung ausrichtet. Die Frist zur Übermittlung der Unterlagen findet sich auf der Ladung, da diese von Bundesland zu Bundesland variiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass elektronisch übermittelbare Unterlagen immer früher einzubringen sind als die physischen Modelle.
Voraussetzung für das positive Absolvieren der Prüfung ist das Beibringen von
unbeschädigten, versäuberten, gesockelten und dreidimensional getrimmten Schaumodellen (für jeden der acht Fälle, die Sie vorbereitet haben - jeweils vor Beginn und nach Abschluss der Behandlung)
vollständig ausgefüllten Fallpräsentationen (insbesondere zu achten ist auf das Vorhandensein korrekter Fernröntgen-Durchzeichnungen und das Vorkommen aller geforderten skelettalen Fehlstellungen in der Patientenauswahl)
Ja, die zwei Fälle, die Sie präsentieren wollen, können Sie selbst auswählen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei mindestens einem dieser zwei Fälle um einen rein kieferorthopädisch behandelten (und keinen OP-Fall) handeln muss.
Alle Unterlagen (siehe auch FAQ-Frage „Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung mitbringen?“) müssen vollständig zur Prüfung beigebracht werden. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, ist das positive Absolvieren der Prüfung nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig von der Prüfung zurückzutreten. In beiden Fällen (negative Beurteilung, freiwilliger Rücktritt) müssen Sie einen weiteren – vollständigen – Prüfungsantritt einplanen und die Prüfungsgebühr in voller Höhe nochmals begleichen.