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Wer ist auf die Idee gekommen, dass es eine Hygieneverordnung für zahnärztliche Ordinationen geben muss?
Was regelt die Hygieneverordnung?
Muss ich die Formulare und Muster in der Anlage 1 verwenden oder kann ich die Anforderungen der Hygieneverordnung auch mit anderen Unterlagen erfüllen bzw. nachweisen?
Muss das Dokumentationsblatt Sterilisation geführt werden, oder reicht die digitale Aufzeichnung des Gerätes?
Muss ich in meiner Ordination, in der nur Kieferorthopädie angeboten wird, auch einen Dampfsterilisator haben?
Bis wann muss ich mir einen Sterilisator der Klasse B für meine Ordination anschaffen?
Wenn ich einen Sterilgutbehälter und kein Heißsiegelgerät verwende, wie erfülle ich die Verpflichtung mit der Datumsbeschriftung?
Ich habe in den von mir seit 2021 gemieteten Ordinationsräumen einen alten, versiegelten Fischgrätparkett. Falle ich damit in die Ausnahmeregelung bezüglich des Bodenbelages? Die Eigentümerin würde einer Entfernung des Parkettbodens nicht zustimmen.