Wahlanordnung (veröffentlicht am 18. Februar 2026)
Wahlkundmachung (veröffentlicht am 18. Februar 2026)
Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO)
Kundmachung über die Auflegung der Wählerlisten gem. § 17 Abs. 2 ZÄKWO
Verlautbarung Wahlvorschläge (veröffentlicht am 21. April 2026)

ACHTUNG!

Wichtige Informationen zur Wahl

Gewählt werden kann mittels Briefwahl oder persönlicher Stimmabgabe am Wahltag, Freitag, 29. Mai 2026  zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in der jeweiligen Landeszahnärztekammer. Das Briefwahl-Rückkuvert hat spätestens am Wahltag bis 12.00 Uhr einzulangen.

Jedes wahlberechtigte Kammermitglied erhält die Unterlagen für die Briefwahl automatisch zugesandt (diese sollten um den 20. Mai 2026 bei Ihnen einlangen - Rückfragen bitte an die jeweilige Kreiswahlkommission = Landeszahnärztekammer). Keine Antragstellung notwendig!

WICHTIG: Nehmen Sie bitte keine Änderungen, insbesondere der Absenderadresse auf den vorgedruckten Rückkuverts vor! Die darauf abgedruckte Adresse (Berufssitz, Dienstort oder Wohnsitz) wurde mit Stichtag 30. Jänner 2026 festgelegt.