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Sehr geehrte Kolleg:innen,

wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, hat sich in Bezug auf die Problematik „Foto auf der e-card“ noch etwas getan und folgende Information wurde von der SVC herausgegeben:

Bis 31.12.2023 sind gesetzlich alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht. Ist kein Tausch möglich, weil kein Foto verfügbar ist, muss die Sozialversicherung die e-card mit 15.01.2024 sperren. Betroffen sind e-cards von Personen mit aufrechtem Versicherungsanspruch, für die kein Foto aus einem Dokument vorliegt und die kein Foto registriert haben.

Wenn die e-card gesperrt wird, ist die Konsultationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen e-card Ersatzbeleg. Die Ausstellung von e-Rezepten ist ebenfalls mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich. Zur Einlösung von e-Rezepten in der Apotheke ist allerdings ein e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID notwendig, da mit einer gesperrten e-card keine e-Rezepte aus dem e-card System abgerufen werden können.

Eine aktuelle Information zu allen möglichen Situationen im Zusammenhang mit dieser Problematik und wie Sie damit in Ihrer Ordination vorgehen, finden Sie hier: www.chipkarte.at

(Aktualisiert am 11.01.2024)

Information zu e-card ohne Foto bei Patient:innen

 

Mit 31.12.2023 endet die Übergangsfrist für e-cards ohne Foto. Ab 1.1.2024 werden e-cards gesperrt, für die kein Lichtbild der Person bei der ÖGK hinterlegt ist. Ausgenommen sind jedenfalls Kinder unter 14 Jahren, die weiterhin kein Foto auf die e-card gedruckt bekommen sowie Patient:innen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind.

Wie mehrfach informiert, gab es für Versicherte die Möglichkeit, sich einen Ersatzbeleg für 150 Tage ausstellen zu lassen, um das Foto nachzubringen. Diesbezüglich wurden von der SVC entsprechende Folder zur Verfügung gestellt.

Sollten Patient:innen ab 1. 1. 2024 nur eine e-card ohne Foto vorlegen können und über keinen gültigen Ersatzbeleg verfügen oder nicht unter die oben erwähnten Ausnahmen fallen, kann keine Leistung der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Weder mit der e-card noch mit der Admin-Karte ist eine Konsultationsbuchung möglich.

Verweisen Sie die Patient:innen in diesen Fällen an die e-card Serviceline unter 050 124 3311 (Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr).

Die Erbringung von Privatleistungen an diesen Patient:innen ist natürlich weiterhin ohne Einschränkungen möglich.