Hauptinhalt

Mit der seit 1.1.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie verlängert. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen. Diese Vorschrift ist im Falle der Zahnärzt:innen und zahnärztlichen Assistent:innen der Kollektivvertrag. Damit die Mitarbeiterprämie steuerfrei ausbezahlt werden kann, warten Sie bitte den neu zu verhandelnden Kollektivvertrag ab. Wann dieser veröffentlicht wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Für detaillierte Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.