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Vertretung der Interessen aller angestellten Zahnärzt:innen in Österreich
Zahnärzt:innen können an Medizinischen Universitäten, Krankenhäusern, eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung oder in Zahnambulatorien angestellt sein, während eine Anstellung von Zahnärzt:innen in zahnärztlichen Ordinationen gemäß Zahnärztegesetz (ZÄG) nicht vorgesehen ist. Das Referat setzt sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für angestellte Zahnärzt:innen ein.
Dies betrifft sowohl das Jobsharing als auch die Forcierung zahnärztlicher Gruppenpraxen. Da die praktische Umsetzung dieser modernen Zusammenarbeitsformen stark vom entsprechenden Gesamtvertrag mit der Sozialversicherung abhängig ist, erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Referat für die Belange der niedergelassenen Zahnärzt:innen.
Vertretung der Interessen aller in Österreich niedergelassenen Vertrags- wie auch Wahlzahnärzt:innen insbesondere gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) sowie der Sozialversicherung
Während die Vergabe von Kassenplanstellen Angelegenheit der Landeszahnärztekammern ist, ist das Referat auf ÖZÄK-Ebene zuständig für die Ausgestaltung und Auslegung der Gesamtverträge mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV), der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Krankenfürsorgeeinrichtung für Bedienstete der Stadt Wien (KFA Wien).
Schnittstelle für die Lösung bundesländerübergreifender Problemstellungen im Kassenbereich
Im Wege regelmäßiger Austauschtreffen mit den Kassenreferent:innen der Landeszahnärztekammern findet eine entsprechende Abstimmung statt.
Abbau der bürokratischen Vorgaben für zahnärztliche Ordinationen durch regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen in der Bundesregierung sowie der Sozialversicherung.
Alle Fragen der Digitalisierung des Gesundheitssystems, die Zahnärzt:innen direkt betreffen.
Darunter fallen etwa Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in zahnärztlichen Ordinationen.
Bewertung geplanter Digitalisierungsmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene
Die Umsetzung des auf EU-Ebene bereits beschlossenen sogenannten European Health Data Space (EHDS) in Österreich ist hierbei als Beispiel zu nennen.
Verbesserung des digitalen Serviceangebots der Österreichischen Zahnärztekammer für ihre Mitglieder
Diverse IT-Projekte wie etwa die Schaffung eines Mitgliederportals für Zahnärzt:innen oder eine Aktualisierung der Zahnärzteliste werden federführend von diesem Referat geleitet.
Das Finanzreferat ist das einzige Referat, das ausdrücklich als Organ der Österreichischen Zahnärztekammer im Zahnärztekammergesetz verankert ist. Das Referat hat die wirtschaftlichen Belange der Kammer unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. In diesem Rahmen wird der jährliche Jahresvoranschlag und Rechnungsabschluss der Österreichischen Zahnärztekammer erarbeitet sowie Vorschläge für die Festsetzung der Höhe der Kammerbeiträge und sonstiger Gebühren vorgelegt.
Der Finanzreferent ist gemeinsam mit dem Präsidenten letztverantwortlich. Neben der Planung und Verwaltung des Budgets muss er für die gesetzmäßige Abwicklung der finanziellen Geschäfte sorgen.
Administrative Betreuung der Belange der zahnärztlichen Fortbildung sowie das Zahnärztliche Fortbildungsprogramm (ZFP)
Dies beinhaltet die Approbation und Registrierung von Fortbildungsveranstaltungen, die Ausstellung von Fortbildungsdiplomen sowie die Verwaltung der von den Kammermitgliedern erworbenen Fortbildungspunkte.
Mitgestaltung und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der zahnärztlichen Assistent:innen und Prophylaxeassistent:innen.
Zusätzlich liefert das Referat seine Expertise an österreichische Behörden bei Anträgen auf Anerkennung ausländischer Ausbildungen zur zahnärztlichen Assistenz oder Prophylaxeassistenz.
Die Ausstellung der folgenden Bestätigungen:
Zeugnissen über die abgeschlossene Grundausbildung gemäß früheren Kollektivverträgen
Fortbildungszertifikaten für Zahnärztliche Assistent:innen
Fortbildungszertifikaten für Prophylaxeassistent:innen
Aufzeigen und Optimierung genderspezifischer Themenfelder
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – sowohl für angestellte als auch für freiberuflich tätige Zahnärzt:innen
Zu diesen Themenfeldern gehören etwa die Erarbeitung des Schwangerschaftsleitfadens sowie Aufklärungsarbeit in Zusammenhang mit Mutterschutz, Väterkarenz und Kinderbetreuungsgeld.
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im niedergelassenen Bereich speziell im Zusammenhang mit Kassenverträgen
Hierfür bedarf es einer Sensibilisierung der Krankenversicherungsträger, welche in Abstimmung mit dem Referat für die Belange der niedergelassenen Zahnärzt:innen erfolgt.
Vertretung der Interessen der Österreichischen Zahnärztekammer im frauenspezifischen Gremium, Women Dentists Worldwide (WDW) der World Dental Federation (FDI)
Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Belästigung, Gewalt oder Mobbing
Kontaktpflege mit europäischen und internationalen Berufsvertretungen der Zahnärzt:innen sowie zahnärztlichen Vereinigungen und Teilnahme an internationalen Sitzungen zur Förderung des standespolitischen Austauschs
Die Österreichische Zahnärztekammer ist Mitglied der World Dental Federation (FDI) und deren europäischer Regionalorganisation ERO (European Regional Organisation of the FDI). Der Referent für Internationales vertritt Österreich als Delegierter bei Sitzungen und Tagungen.
Darüber hinaus ist die Österreichische Zahnärztekammer Mitglied des Council of European Dentists (CED), die bedeutendste zahnärztliche Interessensvertretung in der EU. Der CED setzt sich aus Delegierten von Zahnärztekammern bzw. -vereinigungen aus sämtlichen EU-Ländern sowie einigen assoziierten Ländern zusammen und hat die Kernaufgabe, effektiv die Anliegen der Zahnärzt:innen in den Gremien der EU zu vertreten, da die EU-Gesetzgebung einen erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit in den zahnärztlichen Ordinationen hat. Seit 2025 ist die Österreichische Zahnärztekammer durch ihren Referenten für Internationales, Prof. DDr. Christof Ruda, im CED-Vorstand in der Funktion als Schatzmeister vertreten.
Vertretung der Interessen aller Vertrags- und Wahlkieferorthopäd:innen in Österreich
Überarbeitung des KFO-Gesamtvertrages gemeinsam mit der Sozialversicherung, wobei hier eine enge Abstimmung mit dem Referat für die Belange der niedergelassenen Zahnärzt:innen erfolgt.
Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Ein wichtiges Ziel hat das Referat 2023 erreicht: die Verankerung eines Fachzahnarztes/einer Fachzahnärztin für Kieferorthopädie im Zahnärztegesetz. Um diese Berufsbezeichnung erwerben zu können, ist in jedem Fall ein Antrag bei der Österreichischen Zahnärztekammer (office@zahnaerztekammer.at) zu stellen. Folgende Anerkennungswege stehen Ihnen dabei offen:
Berufsbezeichnung wurde bereits im EWR/in der Schweiz erworben: formlose Antragstellung mit Übermittlung von Verleihungsurkunde und Konformitätsbescheinigung nach RL 2005/36/EG
Ausbildung an einer österreichischen Universitätsklinik (3 Jahre Vollzeitanstellung oder entsprechend länger bei Teilzeit), die vor dem 1. 9. 2023 begonnen wurde: formlose Antragstellung mit Übermittlung der notwendigen Unterlagen (NEBEOP-Zeugnis bzw Dienstzeugnis, dem das konkrete Ausmaß und der Zeitraum der Anstellung zu entnehmen ist)
fünf Jahre zahnärztliche Tätigkeit in Österreich (nachzuweisen bis 31. 8. 2027)und
drei Jahre kieferorthopädische Tätigkeit in Österreich (nachzuweisen bis 31. 8. 2027 durch 150 Geburtsdaten - siehe auch Muster am Antragsformular)und
Fortbildung in der KFO (begonnen vor dem 1. 9. 2023):
KFO-Fortbildungsdiplom ÖZÄK oder
postpromotionelle Fortbildung an einer Universität (36 ECTS-Punkte) oder
ABO-/EBO-Zeugnis und
Prüfungsgespräch mit Fallpräsentation (entfällt bei ABO-/EBO-Zeugnissen bzw bei KFO-Professuren und -Dozenturen)
Universitätslehrgang im Fachbereich KFO: dieser wird derzeit an den drei Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) angeboten und ist als dreijährige Vollzeitanstellung ausgestaltet, nähere Informationen erhalten Sie an den KFO-Abteilungen der Universitäten (Achtung: auch nach Abschluss dieses Lehrgangs ist eine formelle Antragstellung bei der Österreichischen Zahnärztekammer notwendig!)
Herausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ)
Die ÖZZ erscheint regulär einmal pro Quartal. Außerdem wird jedes Jahr im Jänner eine ÖZZ-Sonderausgabe mit den neuen Kassenhonorartarifen herausgegeben.
Verwaltung der redaktionellen Aufgaben der Österreichischen Zahnärztekammer im Rahmen der Mitherausgeberschaft des Fachmagazins „ZahnKrone“
Betreuung sämtlicher Medienanfragen
Koordination eines einheitlichen Außenauftritts der Österreichischen Zahnärztekammer in sozialen und Printmedien
Leitung der Arbeitsgruppe für das Spezialfach Orale Chirurgie
Die Arbeitsgruppe soll analysieren, ob in Österreich – nach der erfolgreichen Einführung des Fachzahnarztes/der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie – mit dem Fachzahnarzt/der Fachzahnärztin für Orale Chirurgie ein weiteres Spezialfach in der Zahnmedizin geschaffen werden soll, sowie zur Vorbereitung dieser Ausbildung.
Für fachliche Vorarbeiten wurde bereits in der Vorperiode eine eigene Arbeitsgruppe unter der Leitung des Referenten der Österreichischen Zahnärztekammer für Orale Chirurgie gegründet. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe entwickeln Vertreter:innen der Medizinischen Universitäten gemeinsam mit Expert:innen aus der Praxis ein eigenes Muster-Curriculum für den Fachzahnarzt/die Fachzahnärztin für Orale Chirurgie. Nach Fertigstellung des Muster-Curriculums sollen formale Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die gesetzliche Umsetzung dieses neuen Spezialfachs begonnen werden.
Beratungs- und Verbindungsstelle zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und der medQ.at
Alle niedergelassenen Zahnärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität ihrer Ordination(en) durchzuführen. Zur Durchführung dieser regelmäßigen Qualitätsevaluierung hat die Österreichische Zahnärztekammer eine externe und unabhängige Einrichtung – die Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH (medQ.at) – beauftragt.
Ab 1. Jänner 2028 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft. Die Österreichische Zahnärztekammer und in ihrem Auftrag die medQ.at sind dann ausschließlich für die Selbstevaluierung zuständig, während Auswertung und Kontrollen zukünftig durch das bei der Gesundheit Österreich GmbH angesiedelte Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden. Die Kontrollen werden weiterhin durch Zahnärzt:innen erfolgen, nur werden diese nicht mehr Qualitätssicherungsbeauftragte (QSB), sondern „Peers“ genannt, welche formal im Auftrag des BIQG tätig werden. Die Kompetenz zur Erlassung der Qualitätssicherungs-Verordnung geht auf das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) über, doch entsendet die Österreichische Zahnärztekammer künftig Vertreter:innen in den für die Ausarbeitung der Qualitätssicherungs-Verordnung zuständigen wissenschaftlichen Beirat des BMASGPK.
Inhaltliche Verantwortlichkeit für die Hygieneverordnung sowie den Evaluierungsleitfaden der Österreichischen Zahnärztekammer