Referentin: Präsidentin Dr.in Birgit Vetter-Scheidl
Im Zentrum des österreichischen Referats „Frauen und Soziales“ stehen genderspezifischen Themenfelder und ihre Optimierung.
Das Frauenreferat der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) kümmert sich um die Ausgestaltung und Optimierung von genderspezifischen Themenfeldern für Zahnärztinnen wie Schwangerschaft, Berufsausübungsmöglichkeiten oder frauenspezifische Schwerpunkte. Das Referat wird von Dr. Birgit Vetter-Scheidl, der Präsidentin der ÖZÄK, geleitet. Im dazugehörigen Ausschuss sind die Frauenreferentinnen der einzelnen Landeszahnärztekammern vertreten.
Spezifische Themen für Zahnärztinnen:
1. Schwangerschaft
Das Referat für Frauenangelegenheiten hat einen spezifischen Leitfaden zu "Schwangerschaft und Beruf" erarbeitet. Er bietet eine Unterstützung bei den administrativen Aufgaben, die vor und nach der Geburt bewältigt werden müssen.
Tipp: Nehmen Sie im Falle einer Schwangerschaft frühzeitig Kontakt mit der Landeszahnärztekammer in Ihrem Bundesland, einem Steuerberater, dem Wohlfahrtsfonds Ihres Bundeslandes und Ihrem Kranversicherungsträger auf.
Weiterführende Informationen:
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2. Vertretung
Wenn Sie an einer Vertretungstätigkeit interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landeszahnärztekammer; diese verfügt über eine Auflistung von Vertretungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines aufrechten Vertrages mit der ÖGK und im Falle einer Vertretungstätigkeit, die länger als sechs Wochen dauert, diese sowohl den Sozialversicherungsträgern als auch der zuständigen Landeszahnärztekammer melden müssen.
Weiterführende Informationen:
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3. Jobsharing
Sie haben im Rahmen des Jobsharings die Möglichkeit, mit bis zu zwei Vertragszahnärzt:innen oder Vertragskieferorthopäd:innen zeitlich befristet einen Kassenvertrag zu teilen.
Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der formellen Abwicklung des Jobsharings an Ihre zuständige Landeszahnärztekammer. Beachten Sie dabei, dass der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher sollten Sie das entsprechende Formular zumindest drei Monate vor dem geplanten Beginn bei Ihrer Landeszahnärztekammer einreichen. Beginn und Ende des Jobsharings sind jeweils zu Quartalsbeginn oder -ende möglich.
Weiterführende Informationen:
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4. Elternkarenz für angestellte Zahnärztinnen
Sie haben als angestellte Zahnärztin Anspruch auf eine Elternkarenz. In dieser Zeit erhalten Sie kein Gehalt, sondern Kinderbetreuungsgeld. Die Karenz beginnt mit Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt, kann aber auch später in Anspruch genommen werden. In jedem Fall müssen Sie die Karenz Ihrem Dienstgeber innerhalb der Frist schriftlich bekanntgeben.
Weiterführende Informationen:
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5. Spotlight auf Zahnärztinnen
Im Februar 2024 startete die Landeszahnärztekammer für Wien ihr Schwerpunktthema „Spotlight auf Zahnärztinnen“. Damit werden außergewöhnliche Karrieren und Betätigungsfelder von Zahnärztinnen beleuchtet und medial begleitet. Ziel ist es, das Karrierespektrum von Zahnmedizinerinnen aufzuzeigen und jungen Kolleginnen Vorbilder zu präsentieren. Dieses Programm wurde mit Ende des ersten Quartals auf ganz Österreich ausgeweitet.
Die Frauenreferentin der Österreichischen Zahnärztekammer lädt daher Kolleginnen mit außergewöhnlichen Tätigkeitsfelder und/oder Karrierepfaden aus ganz Österreich zur Teilnahme ein (office@zahnaerztekammer.at).
Kontakt
Tel. +43 (0) 5 05 11- 0