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Wie schon den letzten Monaten von Seiten der Österreichischen Zahnärztekammer immer wieder vorsichtig angedeutet, lag mit Anfang November eine unterschriftsreife Vereinbarung zur Neuregelung des Jobsharings vor. Eine Öffnung der bisherigen Regelung, welche es nun den Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, in Selbstverantwortung hinsichtlich Art und Tiefe der Zusammenarbeit ihre zukünftige Arbeitsform zu gestalten. Auch konnte damit der Forderung vieler junger Kolleginnen und Kollegen entsprochen werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

In der vergangenen Sitzung des Bundesausschusses wurde die Vereinbarung über die Neugestaltung des Jobsharings im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich mit großer Mehrheit beschlossen. Einzig die Vertreter der Landeszahnärztekammern von Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark konnten sich nicht dazu durchringen, dieser wesentlichen Verbesserung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zuzustimmen und enthielten sich ihrer Stimme.

Die wesentlichen Änderungen im Jobsharing ab 01.01.2023 sind:

•          Klassisches Jobsharing und erweitertes Jobsharing auf mehr als einer Planstelle

•          Keine Genehmigung des klassischen Jobsharings notwendig

•          Keine Begründung bei Beantragung erforderlich

•          Möglichkeit der Zusammenarbeit von bis zu 3 Kolleg:innen
            (als Vertragszahnbehandler)

•          Vereinbarungsdauer 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit 

•          Volle Honorierung aller erbrachten Vertragsleistungen

•          Vertragspartner muss nur mehr 25 % der Ordinationszeit bestreiten

•          Gleichzeitige Anwesenheit der Partner:innen in der Ordination

•          Erbringung der 20 Fälle bei KFO-Jobsharing-Partner innerhalb des Jobsharings

Alle Details und die Vereinbarung finden Sie hier.