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Ende Juni 2025 wurde die steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im Parlament beschlossen, welches am 30. Juni 2025 kundgemacht wurde. Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen im Jahr 2025 bis zu EUR 1.000,00 als Prämie steuerfrei auszahlen. Die Regelung bezieht sich nur auf die Lohnsteuerbefreiung. Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnnebenkosten sind weiterhin voll abzuführen. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Es gibt keine Verpflichtung zur Auszahlung.
  • Im Falle einer Auszahlung der Prämie ist diese zusätzlich zum laufenden Entgelt auzuzahlen.
  • Bei unterschiedlichen Auszahlungshöhen zwischen den Mitarbeiter:innen muss eine sachliche Differenzierung vorliegen.
  • Bei Überschreitung des Freibetrags iHv EUR 1.000,00 kommt es zur Arbeitnehmer:innenveranlagung.

Zusammenfassung:

  • Lohnsteuer: Steuerfrei bis EUR 1.000,00
  • Sozialversicherung: Keine Befreiung – Beiträge bleiben bestehen
  • Lohnnebenkosten: Keine Befreiung – Abgaben bleiben bestehen

Weitere Informationen zur Mitarbeiter:innenprämie 2025 finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums: Fachinformationen - Lohnsteuer. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n Steuerberater:in.