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Am Ziel der Österreichischen Zahnärztekammer, den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie entsprechend den europarechtlichen Grundlagen auch in Österreich einzuführen und im Zahnärztegesetz zu verankern, hat sich auch nach der Ablehnung nichts geändert.

Mit dem gemeinsamen Willen aller Beteiligten wurde im Schnelldurchlauf eine Anpassung des Gesetzesentwurfes durchgeführt und der von den Ländern beanstandete Passus hinsichtlich der Weiterbildung bzw. Spezialisierung per Anerkennung von kieferorthopädischen Lehrpraxen und Lehrambulatorien bei zu geringer Anzahl an universitären Ausbildungsplätzen aus dem Gesetzestext genommen.

Noch im Dezember soll der Gesetzesentwurf im Parlament behandelt werden und bei Zustimmung mit Anfang 2023 als Rechtsgrundlage für die Ausbildung und Etablierung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie im Zahnärztegesetz final verankert sein.