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Die Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel. So haben sich auch die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen über die Jahre hin spürbar verändert. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder einfach nur die Möglichkeit der Zusammenarbeit, um sich gegenseitig zu unterstützen oder voneinander zu lernen, ist ein nachvollziehbares Anliegen. Ein Anliegen, welches im Übrigen nicht nur von jungen Kolleg:innen seit langem gefordert wird, sondern von dem auch erfahrene Kollegen profitieren können.

Dieser Forderung ist mit der aktuell gültigen Form des sogenannten „Jobsharings“ nicht beizukommen. Eine grundlegende Reform des zahnärztlichen Jobsharings im Kassenbereich, um den Bedürfnissen unseres Standes nachzukommen, ist seit langem überfällig.

Die Art und Tiefe der Zusammenarbeit innerhalb des Jobsharing-Models sollte durch die handelnden Personen gestaltbar sein und nicht durch Formalismen und Restriktionen stark begrenzt – so das von Präsident OMR DDr. Gruber aufgezeichnete Idealbild. 

Nach mehreren Einzelgesprächen und ersten Verhandlungen zieht Präsident OMR DDr. Gruber ein durchaus positives Fazit: „Die Gespräche mit Vertretern der ÖGK waren sehr konstruktiv. Die Notwendigkeit, neue Formen der Zusammenarbeit möglich zu machen, konnte auch von den Verhandlungspartnern klar nachvollzogen werden.“  Für einen übertriebenen Optimismus sei es aber noch zu früh. Erste Eckpfeiler wurden durch die Vertretung der Österreichischen Zahnärztekammer innerhalb der Verhandlungen eingeschlagen. Bis zu einer von beiden Seiten akzeptierten Vereinbarung sind jedoch noch ein paar Schritte zu gehen. 

Über Fortschritte in den Verhandlungen halten wir Sie am Laufenden.