Am 21. April 2026 wurden die von der Hauptwahlkommission geprüften Wahlvorschläge für die Zahnärztekammerwahl 2026 auf der Website der ÖZÄK kundgemacht (Wahlvorschläge für alle Wahlkreise in Österreich für die Zahnärztekammerwahl 2026). Alle wahlberechtigten Kammermitglieder können Ihre Stimme persönlich am Wahltag Freitag, 29. Mai 2026  zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in der jeweiligen Landeszahnärztekammer abgeben oder per Briefwahl wählen. 

Jedes wahlberechtigte Kammermitglied erhält die Unterlagen für die Briefwahl automatisch zugesandt (diese sollten zwischen 12. und 20. Mai 2026 bei Ihnen einlangen - Rückfragen bitte an die jeweilige Kreiswahlkommission = Landeszahnärztekammer). Keine Antragstellung notwendig! Das diesbezügliche Rückkuvert, mit dem das Wahlkuvert inkl. Stimmzettel retourniert wird, muss ebenfalls am Wahltag bis 12.00 Uhr per Post oder Boten eingelangt sein.

WICHTIG: Nehmen Sie bitte keine Änderungen, insbesondere keine Korrektur der Absenderadresse auf den vorgedruckten Rückkuverts vor! Die darauf abgedruckte Adresse (Berufssitz, Dienstort oder Wohnsitz) wurde mit Stichtag 30. Jänner 2026 festgelegt. Sollte sich bei Ihnen seit 30. Jänner 2026 eine Adressänderung ergeben haben, können Sie gerne bei der für Sie zuständigen Landeszahnärztekammer nachfragen, ob die Änderung schon in der Zahnärzteliste erfasst wurde.