Die Hauptversammlung der BVAEB hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2026 die Anhebung des Behandlungsbeitrages von 10 % auf 20 % für ab dem 1. Juni 2026 erbrachte (zahn)ärztliche Leistungen beschlossen. Die Einhebung der Behandlungsbeiträge und Kostenbeteiligungen erfolgt wie bisher durch die BVAEB.