Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H (SVC) hat die Österreichische Zahnärztekammer über das neue e-card Service „digitale e-card“ in den Apps der Sozialversicherung in Kenntnis gesetzt. In weiterer Folge finden Sie entsprechende Informationen von Seiten der SVC.

Wie funktioniert die digitale e-card?

In den Apps der Sozialversicherung können Versicherte ab 8. April 2026 nach dem Login mit ID Austria auf einem NFC-fähigen Smartphone die digitale e‑card hinzufügen und genau wie die physische e-card am Lesegerät (GINO) in einer Ordination oder Apotheke verwenden.

Was ist der Vorteil der digitalen e-card?

Mit dem Service „digitale e-card“ in den Apps der Sozialversicherung hat man die e-card jetzt auch am Smartphone dabei. Zahnärzt:innen erhalten mit der digitalen e-card den gleichen Zugriff wie mit der physischen e-card. Der Lesevorgang am e-card Lesegerät (GINO) kann nun auch mit dem Smartphone erfolgen. An den gewohnten Prozessen in den zahnärztlichen Ordinationen ändert sich durch die digitale e-card nichts im Vergleich zur physischen e-card.

Weitere Informationen

Informationen und FAQ zur digitalen e-card werden am 8. April 2026 unter www.chipkarte.at/dec veröffentlicht. Die e-card Serviceline der SVC steht Ihnen wie gewohnt unter 050 124 33 22 bzw. Ihren Patient:innen unter 050 124 33 11 zur Verfügung.