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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits im letzten Newsletter angeführt, wurde durch die Gewerkschaft der Österreichischen Zahnärztekammer kurzfristig vor dem vergangenen Bundesausschuss ein neuer Verhandlungsvorschlag bekanntgegeben. Dieser Vorschlag wurde im Bundesausschuss mehrheitlich angenommen und muss nun im Detail entsprechend konkretisiert werden.

Nach finaler Vorlage des Vertragstextes ist dieser abermals durch den Bundesausschuss zu bestätigen.

Entgegen anders lautender Informationen gibt es derzeit keinen neuen gültigen Kollektivvertrag. Somit behält der Kollektivvertrag vom 01.06.2022 weiterhin seine Gültigkeit.

Wien, am 3. Juli 2023