Honorare werden 2026 um 2,95 % erhöht

Nachdem die ÖZÄK beim Erhöhungsfaktor 2023 aufgrund der hohen Inflation einen Zuschlag von 2,45 % erhalten hatte, hätte dieser heuer eigentlich wieder zur Gänze in Abzug gebracht werden müssen. Nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung konnte die ÖZÄK jedoch erreichen, dass im Rahmen des Honorarerhöhungsfaktors 2026 bloß 0,40 % vom damaligen Zuschlag wieder abgezogen werden. Somit werden die Honorartarife 2026 um 2,95 % erhöht. Alle weiteren Informationen zu den neuen Kassentarifen erhalten Sie wie gewohnt mit der Sonderausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung, welche Sie im Laufe des Jänners 2026 postalisch erhalten werden.

Detailinformationen zum ÖZÄK-BVAEB-Pilotprojekt zur Modernisierung der zahnärztlichen Honorarordnung

Wie im ÖZÄK-Newsletter vom 3. September 2025 avisiert, haben sich ÖZÄK und BVAEB auf ein Pilotprojekt zur Modernisierung der zahnärztlichen Honorarordnung verständigt. Da der Pilotzeitraum mit 1. Jänner 2026 beginnt, dürfen wir Ihnen auf diesem Wege noch einmal sämtliche Details übermitteln.

Derzeit wird viel über die nötigen Reformen im Gesundheitssystem diskutiert. Ein Ansatz, um unser Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen, ist, der Vorsorgemedizin einen noch größeren Stellenwert zu geben. Das Pilotprojekt trägt genau dem Rechnung: Es stärkt die Vorsorge. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass es mit solch einem Fokus gelingen kann, die Zahngesundheit und das Bewusstsein für Prophylaxe in der Gesamtbevölkerung stark zu verbessern. Das Pilotprojekt ist gerade auch deshalb zukunftsweisend, weil es die Politik trotz mehrfacher Ankündigungen bisher nicht geschafft hat, eine zahnärztliche Untersuchung im Eltern-Kind-Pass zu verankern.

Um die Chancen, die das Pilotprojekt bietet, optimal nützen zu können, empfiehlt es sich, die BVAEB-Versicherten offensiv zu informieren und auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen. Es ist sicher sinnvoll, aktiv auf Eltern und Kinder zuzugehen und sie zwei Mal im Jahr zu Mundhygiene und Kontrolle einzuladen. Die BVAEB wird in den kommenden Wochen ebenfalls ihre Versicherten über das Pilotprojekt informieren, damit insbesondere Kinder und Jugendliche die ausgeweiteten Präventionsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Im Rahmen des Pilotprojekts wird eine neue Position 1b „Zahnärztliche Ordination (ZO)“ (Tarif: EUR 35,00) eingeführt, die zweimal jährlich im Abstand von 6 Monaten abrechenbar und nicht streichbar ist. Sie umfasst jedenfalls die bisherigen Positionen 1/Ber, 19/ZH, 20/Zst, 24/Rö, 25/Pan und 26/Sto sowie eine frühkindliche Zahnreinigung bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Zudem wird die Position 65 „Mundhygiene für Kinder und Jugendliche (MH)“ ausgeweitet. Sie ist künftig zweimal jährlich bei Personen zwischen dem vollendeten 6. und 18. Lebensjahr zu je EUR 66,70 abrechenbar (bisher: einmal jährlich, nur 10–18 Jahre).

Darüber hinaus werden die Tarife der folgenden Leistungen um 50-100% angehoben:

  • Extraktion eines Zahnes (Pos. 2) + 100 % 

    • Pos. 2/Ex: Erhöhung von EUR 24,00 auf EUR 48,00

  • Wurzelbehandlungen (Pos. 13 – 16) + 50 %

    • Pos. 13/W1: Erhöhung von EUR 69,60 auf EUR 104,40 

    • Pos. 14/W2: Erhöhung von EUR 139,20 auf EUR 208,80 

    • Pos. 15/W3: Erhöhung von EUR 208,80 auf EUR 313,20 

    • Pos. 16/WU: Erhöhung von EUR 15,90 auf EUR 23,85 

Bei der Abrechnung ist zu beachten, dass die Positionen 4/Vs, 5/HL, 11/St, 12/WA, 18/BT, 23/Bst, 36/TK, 38/SKB, 40/R und 41/Thi für die Dauer des Pilotprojektes nicht gesondert verrechnet werden können. Genaueres können Sie den Autonomen Honorar-Richtlinien 2026 entnehmen. Sämtliche Tarife werden jährlich um den Zahnbehandlerfaktor valorisiert – erstmals mit 1. Jänner 2026.

Das Pilotprojekt beginnt mit 1. Jänner 2026 und ist vorerst befristet bis 31. Dezember 2028. Die Projektphase wird durch eine rollierende statistische Kontrolle der ÖZÄK betreffend die Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen in den Ordinationen begleitet. Wird das Pilotprojekt jedoch bis zum Ablauf des Pilotzeitraumes nicht übergeführt, leben die zum 31. Dezember 2025 bestehenden Leistungen und Verrechnungsbestimmungen mit den um den Zahnbehandlerfaktor valorisierten Tarifen wieder auf.

Not- und Bereitschaftsdienste sowie die Kostenerstattung sind von dem Pilotprojekt nicht umfasst. Sämtliche Dentalsoftware-Hersteller wurden von der ÖZÄK im September 2025 über das Pilotprojekt informiert, sodass die technischen Vorarbeiten zeitgerecht abgeschlossen werden konnten. Alle neuen Positionen samt Erläuterungen und angepassten Tarifen erhalten Sie wie gewohnt mit der Sonderausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung, welche Sie im Laufe des Jänners 2026 postalisch erhalten werden.